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Hinweise zum Abschluss von Reiseversicherungen

Wir empfehlen auf jeden Fall den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, es gibt dabei aber mehr zu bedenken, als man gemeinhin denkt und Dinge, die Sie auf jeden Fall beachten und wissen sollten, um später keine unangenehmen Überraschungen zu erleben. Wir haben hier aus unserer Sicht und den Erfahrungen der letzten Jahre einige grundlegende Dinge zusammengestellt, die man meist aus Unkenntnis beim Abschluss nicht bedenkt.

  • Bei chronischen Erkrankungen oder Vorerkrankungen empfiehlt es sich unbedingt, beim Arzt vor Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sich die Reisefähigkeit zum Buchungszeitpunkt bescheinigen zu lassen. (Unbedenklichkeitserklärung), damit im Fall der Fälle die Versicherung auch tatsächlich leistet und sich der Zahlung nicht mit der Argumentation einer Vorerkrankung zu entziehen versucht. Egal wo Sie eine Reiserücktrittsversicherung abschließen, informieren Sie sich vorher immer über die versicherten Rücktrittsgründe. Die Bescheinigung des Arztes über die Reisefähigkeit zum Zeitpunkt der Buchung, lässt Sie hingegen auf der sicheren Seite sein. Dies auch dann, wenn Sie tatsächlich wegen einer Vorerkrankung/chronischen Krankheit die Reise später nicht antreten können.
  • Die meisten Reiserücktrittsversicherer verlangen, dass eine Reise-Rücktrittsversicherung innerhalb einer bestimmten Zeit nach der Reisebuchung abgeschlossen werden muss, im Normalfall bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt. Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung möglichst sofort nach Buchung abzuschließen, denn die Kosten sind dieselben, ob Sie sich sofort oder erst später versichern. Eine frühe Absicherung ist aber auch deshalb schon sinnvoll, weil Gründe, die zum Reiserücktritt führen, jederzeit nach Buchung auftreten können.
  • Eine Reiserücktrittsversicherung gilt nur bis zum Tag des Reiseantritts. Bei unserem Versicherungspartner TravelSecure der Würzburger Versicherungs-AG ist beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung im entsprechenden Tarif bereits auch eine Reiseabbruchversicherung inklusive, so dass Sie vor und während der Reise Versicherungsschutz genießen.
  • Sie sollten immer prüfen, ob in Ihrer eventuellen Zusatz-Auslandskrankenversicherung auch ein medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport enthalten ist. Dies ist besonders in Ländern wichtig, in denen die medizinische Versorgung nicht auf unserem hohen Standard ist.
  • Prüfen Sie, v.a. wenn Sie über eine Kreditkarte von einer Bank reiseversichert sind, deren Leistungen. (Normalerweise sind ab dem Grad einer Goldkarte (Mastercard/Visa) von normalen Geschäftsbanken, Reiseversicherungen enthalten. Dies auch wenn die Reise nicht mit der Kreditkarte bezahlt wird (dies aber vorher prüfen, denn bei Geopuls ist eine Bezahlung der Reise mit Kreditkarte nicht möglich)
    • wie hoch die Selbstbeteiligung ist
    • wie es mit dem gegenseitigem Versicherungsschutz bei mitreisenden Personen aussieht
    • welche Stornierungsgründe anerkannt werden
    • wie hoch die Absicherung mit der Kreditkarte verteilt auf alle Personen überhaupt ist
    • ob die Versicherung weltweit oder nur europaweit gilt
    • was genau ist versichert? Rücktritt, Abbruch, Rückkehr, Krankenrücktransport, etc.

Haben Sie selbst bereits überraschende Erfahrungen mit Reiserücktrittsversicherungen gemacht und sind der Meinung, dass diese von Allgemeinem Interesse sein könnten, pflegen wir diese sehr gerne in diese Aufstellung mit ein.